Scheidungsanwalt München - GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte

RECHTSGEBIET ARBEITSRECHT


AUSGEWIESENE FACHANWALTSQUALITÄT IN ALLEN BEREICHEN


GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte berät Sie im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts in allen wichtigen Themengebieten.

Änderungskündigung – Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen

Eine Änderungskündigung besteht aus einer Kündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Grundsätzlich können einzelne Regelungen eines Arbeitsverhältnisses nicht gekündigt oder einfach abgeändert werden, nachdem sie wirksam vereinbart wurden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Änderung bereits über das Direktionsrecht des Arbeitgebers möglich ist. In diesem Fall ist eine Änderungskündigung nicht erforderlich.

Soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muss auch eine Änderungskündigung sozial gerechtfertigt sein. Bei der Beurteilung der sozialen Rechtfertigung kommen die Kündigungsgründe zum Tragen (personenbedingt/ verhaltensbedingt/ betriebsbedingt).

Der Arbeitnehmer hat – vorausgesetzt der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist eröffnet – folgende Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
  1. Er nimmt das Angebot ohne Vorbehalt an.
  2. Er lehnt das Angebot ab und nimmt die Kündigung in Kauf.
  3. Er lehnt das Angebot ab und erhebt eine Kündigungsschutzklage.
  4. Er nimmt das Änderungsangebot unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG an.
Soll eine Klage gegen die Änderungskündigung erhoben werden, muss der Arbeitsnehmer strikt auf die Einhaltung der 3-Wochen Frist achten, welche mit Zugang der schriftlichen (Änderungs-) Kündigung zu laufen beginnt. Ist sie abgelaufen, gilt die (Änderungs-) Kündigung als wirksam.
Wie bei jeder anderen Kündigung ist auch hier die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung möglich, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob eine Abfindung gezahlt wird und wie hoch diese ausfällt hängt vom Verhandlungsgeschick der Parteien ab.

Tipp: Lassen Sie sich unmittelbar nach Erhalt der Änderungskündigung von uns beraten.


Ihr Weg zu uns

+49(0) 89-55 27 97 50


Kontaktformular
GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte

Verwendung von Cookies

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten werden systemrelevante Cookies eingesetzt. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden.

Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz